Ein Kinderzimmer ist in der Drei-Zimmer-Wohnung von Ines S. schon eingeplant. Manchmal steht die 29-Jährige aus einer Kleinstadt im Landkreis Uecker-Randow darin und hadert mit dem Schicksal. "Warum musste mir das passieren? Wäre es normal weitergegangen, hätte ich jetzt nicht um meine, sondern um unsere Eizellen kämpfen müssen", denkt sie sich dann.
Wäre es normal weitergegangen, dann wäre der Ehemann von Ines S. heute noch am Leben und die beiden könnten gemeinsam über ihren Nachwuchs entscheiden. Darüber, ob die Eizellen, die eingefroren in der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik in Neubrandenburg lagern, der 29-Jährigen eingepflanzt werden sollen.
Doch Sandro S. kam am 5. Juli 2008 bei einem Motorradunfall ums Leben. Nur vier Monate zuvor hatte sich das Paar gemeinsam zu einer künstlichen Befruchtung entschieden - nach sechs Jahren unerfülltem Kinderwunsch. Im Reagenzglas wurden Ei- und Samenzelle zusammengebracht, reiften zu einem Embryo heran und wurden Ines S. eingesetzt. Aber eine erste Schwangerschaft scheiterte. Neun weitere Eizellen ließ das Ehepaar konservieren - für eine spätere Behandlung.
Jetzt wünscht sich Ines S. nichts sehnlicher, als ein Kind von ihrem toten Mann auszutragen, "damit auch ein Stück von ihm weiterlebt", sagt sie. Doch das Krankenhaus verweigert die Herausgabe der Eizellen. Seit August 2009 kämpft die Witwe vor Gericht. Das Urteil der ersten Instanz gab der Klinik Recht. Denn laut Embryonenschutzgesetz ist in Deutschland die künstliche Befruchtung mit dem Samen eines Toten verboten.
Alle Hoffnung setzt die Bürokauffrau nun in die Richter des Rostocker Oberlandesgerichts, die an diesem Freitag über den Kinderwunsch entscheiden. Sie müssen die Frage klären, wann das Leben eigentlich beginnt.
Denn das Problem liegt in einem winzigen Detail: Es geht um die Frage, wann aus einem Zellhaufen ein Embryo wird; wann eine Eizelle befruchtet ist. Davon hängt ab, ob das Krankenhaus die Eizellen rein rechtlich an Ines S. übergeben muss. Doch das Landgericht Neubrandenburg hatte im vergangenen Sommer entschieden, das sei erst der Fall, wenn Ei und Samenzelle vollständig verschmolzen sind. Bei der künstlichen Befruchtung werden die Zellen aber im sogenannten Vorkern-Stadium eingefroren, wenn der Verschmelzungsprozess noch nicht abgeschlossen ist.
Quelle: Spiegel.de<cite></cite>
Das Rostocker Oberlandesgericht entschied, dass eine Klinik die künstlich befruchteten Eizellen an die 29-jährige Frau aus Neubrandenburg herausgeben muss.
Quelle: Dnews.de<cite></cite>